Transparenzvorgabe gemäß FSA-Kodex und AKG-Richtlinien
Gemäß den Vorgaben des FSA (Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.) sollen die Bedingungen und der Umfang der Unterstützung von Mitgliedsunternehmen den Teilnehmern gegenüber sowohl bei der Kongressankündigung als auch -durchführung transparent dargestellt werden.
Gemäß den Richtlinien des AKG (Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.) sollen die Mitgliedsunternehmen darauf hinwirken, dass ihre Unterstützung sowohl bei der Kongressankündigung als auch -durchführung vom Veranstalter offengelegt wird. Die Veröffentlichung von Art und Umfang der Gesamtunterstützung stellt keine Verpflichtung für die AKG-Mitgliedsunternehmen dar und erfolgt hier freiwillig nach schriftlichem Einverständnis.
Bei den nachfolgend genannten Industriepartnern informieren wir über deren Gesamtunterstützung im Rahmen der 27. Fortbildungswoche 2020 für praktische Dermatologie und Venerologie gemäß ihrer Mitgliedschaft im FSA bzw. AKG: